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Offenlegungsverordnung

 

Einleitung

Die Alcore Capital GmbH (in weitere Folge Alcore Capital) fällt aufgrund der angebotenen Dienstleistungen Portfoliomanagement und Anlageberatung sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 (europäische Offenlegungs-Verordnung). Gemäß Artikel 3 der OffVO ist die Alcore Capital verpflichtet, ihre Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen und Anlageberatungstätigkeiten zu veröffentlichen.

 

Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäß Artikel 2 Z 24 OffVO sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind ESG-Risiken (ESG = Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und bezeichnen im Zusammenhang mit Investitionen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

 

Nachhaltigkeit in der Alcore Capital

Die Alcore Capital bezieht ökologische, soziale und für eine gute Unternehmensführung relevante Aspekte in ihrer Geschäftstätigkeit mit ein.

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen

In Einklang mit Art 4 der OffVO haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unseres Portfolios und Anlageberatung nicht zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen. Das von der Alcore Capital für unsere Investoren entwickelte ethische/nachhaltige Investmentkonzept gewährleistet größtmögliche Flexibilität, die aufgrund der OffVO im Falle der Anwendung von dessen Artikel 4 unseres Erachtens stark eingeschränkt wäre. Grundsätzlich sind im Investmentprozess ethische/nachhaltige Ansprüche gegenüber finanziellen abzuwägen, sodass die Leistungsfähigkeit der gestionierten und beratenen Portfolios im Sinne einer Ertragsfähigkeit erhalten bleibt. Ziel der Vermögensverwaltung bleibt ein breit diversifiziertes Portfolio nach Regionen und Sektoren, in dem ein aktives Management eine nachhaltig attraktive Performance ermöglicht.

 

Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütungspolitik der Alcore Capital steht im Einklang mit ihrer Geschäftsstrategie sowie mit ihren Zielen, Werten und langfristigen Interessen. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass der Unternehmenserfolg und die Risikoübernahme berücksichtigt und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten getroffen werden. Im Rahmen der Vergütungspolitik der Alcore Capital werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht berücksichtigt. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.

 

Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung

Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen bei den in diesem Dokument beschriebenen Strategie kommen.